EEG-Novelle 2027 · Aktuell

Einspeisevergütung 2027: Was die EEG-Novelle für neue Solaranlagen ändert

Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen zum 1. Januar 2027 abschaffen. Wer seine Anlage noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich nach geltendem Recht 20 Jahre lang die heutigen Sätze. Hier lesen Sie, was genau geplant ist, was das in Euro bedeutet – und wie Sie den Stichtag realistisch noch schaffen.

📅 Aktualisiert am ⏱ ca. 13 Min. Lesezeit ✍️ Redaktion SunCheck

Stand 9. Oktober 2026: Gesetzentwurf nach der Anhörung im Bundestag – noch nicht verabschiedet

Luftaufnahme einer Photovoltaikanlage auf Sattel- und Flachdach eines Einfamilienhauses
Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus: Wer noch 2026 ans Netz geht, sichert sich nach geltendem Recht die feste Vergütung für 20 Jahre.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag 31.12.2026: Anlagen, die bis dahin in Betrieb gehen, erhalten weiterhin 20 Jahre lang die feste Einspeisevergütung – aktuell 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp, Überschusseinspeisung).
  • Ab 1.1.2027 (geplant): Neue Anlagen bekommen nur noch eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate. Danach wird der Strom direkt vermarktet.
  • Einspeiselimit: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen.
  • Nicht betroffen: die Vergütung bestehender Anlagen sowie Balkonkraftwerke bis 2 kW / 800 VA. Die 0 % Mehrwertsteuer bleiben.
  • Photovoltaik lohnt sich weiter: Eine selbst genutzte Kilowattstunde ist rund fünf- bis siebenmal so viel wert wie eine eingespeiste. Der Hebel ist künftig der Eigenverbrauch – idealerweise mit Speicher.
  • Noch offen: Bundesrat und mehrere Sachverständige fordern Nachbesserungen. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist vorläufig für den 15./16. Oktober 2026 geplant.
  • Die Zeit ist knapp: Zwischen Angebot und Inbetriebnahme liegen meist mehrere Wochen bis Monate. Wer 2026 noch schaffen will, sollte jetzt Angebote einholen.

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Inhalt dieses Beitrags
  1. Was ist beschlossen – und was nicht?
  2. 2026 vs. 2027 im Vergleich
  3. Rechenbeispiel in Euro
  4. Lohnt sich PV ab 2027 noch?
  5. Was als Inbetriebnahme zählt
  6. Zeitplan bis zum Stichtag
  7. Checkliste für Ihr Angebot
  8. Wer nicht betroffen ist
  9. Warten oder jetzt kaufen?
  10. Häufige Fragen

Was ist beschlossen – und was noch nicht?

Beschlossen ist bisher nur der Regierungsentwurf. Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 verabschiedet, am 24. September 2026 hat der Bundestag sie in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die Bundesregierung will, dass die neuen Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der Entwurf trägt den etwas sperrigen Titel „Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (Bundestags-Drucksache 21/7867). Für Hausbesitzer steckt darin vor allem eine Nachricht: Die feste Vergütung für eingespeisten Solarstrom, die seit dem Jahr 2000 den Ausbau der Photovoltaik getragen hat, soll für neue Anlagen enden.

  1. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  2. Kabinettsbeschluss zu EEG-Novelle und Netzpaket
  3. Gesetzentwurf als Drucksache 21/7867 im Bundestag
  4. Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  5. Stellungnahme des Bundesrats: fordert u. a. die Streichung des 50-%-Einspeiselimits und eine längere, höhere Übergangszahlung (nicht bindend)
  6. Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie: Mehrere Sachverständige halten die Übergangszahlung für keinen ausreichenden Ersatz der Einspeisevergütung, die DIHK verweist dagegen auf den Eigenverbrauch
  7. Geplante 2./3. Lesung im Bundestag; danach zweiter Durchgang im Bundesrat und beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission
  8. Geplantes Inkrafttreten

Warum der Zeitplan so straff ist: Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die EU-Kommission läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aus; das Fördersystem muss neu genehmigt werden. Deshalb drängt die Bundesregierung auf einen Abschluss vor dem Jahreswechsel.

Wichtig zur Einordnung

Der Bundestag kann einzelne Punkte noch ändern. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 unter anderem gefordert, das 50-Prozent-Einspeiselimit zu streichen und die Übergangszahlung zu verlängern und zu erhöhen; auch Branchenverbände verlangen Nachbesserungen, und in der Anhörung am 5. Oktober bekräftigten mehrere Sachverständige diese Kritik. Ob die Koalition die Regeln für kleine Anlagen noch ändert, ist offen. Die Stellungnahme ist nicht bindend. Maßgeblich für die feste Vergütung bleibt nach Regierungsentwurf die Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

Einspeisevergütung 2026 vs. 2027 im direkten Vergleich

Wer 2026 in Betrieb nimmt, bekommt 7,70 ct/kWh für 20 Jahre. Wer 2027 in Betrieb nimmt, bekommt nach dem Entwurf 5,2 ct/kWh für 3 Jahre – und danach nur noch den Marktwert.

Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede für ein typisches Einfamilienhaus-Dach, also eine Anlage bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung:

Vergütung für neue PV-Dachanlagen bis 10 kWp (Überschusseinspeisung)
RegelungInbetrieb­nahme bis 31.12.2026Inbetrieb­nahme ab 1.1.2027 (Entwurf)
Vergütung je einge­speister kWh7,70 ct fest5,2 ct Übergangs­zahlung
Dauer20 Jahre plus Rest des Inbetrieb­nahme­jahresmaximal 36 Monate
Danach–Direkt­vermarktung zum Marktwert; unter 25 kW zusätzlich 1,5 ct/kWh Bonus für max. 48 Monate
Einspeise­limit60 % der Modul­leistung, bis Smart Meter und Steuerbox eingebaut sinddauerhaft 50 % (Dachanlagen unter 100 kW)
Voll­einspeisung12,22 ct/kWhkein höherer Satz mehr – einheitlicher Wert von 6,2 ct

Quellen: DGS-Arbeitshilfe EEG-Vergütungssätze (Stand 01.08.2026), Regierungsentwurf Drs. 21/7867. Für den Anlagenteil zwischen 10 und 40 kWp gelten 2026 6,66 ct/kWh.

Wer die Übergangszahlung überhaupt noch bekommt

Die Übergangszahlung ist nicht nur befristet, sie wird auch Jahr für Jahr auf kleinere Anlagen begrenzt. Laut Entwurf sind 2027 Anlagen unter 50 kW berechtigt, 2028 nur noch Anlagen unter 25 kW und 2029 bis 2030 nur noch Anlagen unter 7 kW. Die 5,2 ct gelten zunächst für Inbetriebnahmen bis Ende Juli 2027; danach sinkt der Wert halbjährlich um 1 %. Ab 2031 soll es gar keine Übergangszahlung mehr geben – sofern die Bundesnetzagentur die Übergangsphase nicht verlängert.

Auch für Anlagen, die 2026 ans Netz gehen, gelten bereits Einschränkungen aus dem sogenannten Solarspitzengesetz von 2025: Bis ein Smart Meter mit Steuerbox eingebaut ist, dürfen sie höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen. Sobald das Smart Meter eingebaut ist, entfällt ab dem Folgejahr die Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise; zum Ausgleich verlängert sich die Förderdauer anteilig (§ 51a EEG).

Was bedeutet das in Euro? Ein Rechenbeispiel

Im Beispiel eines typischen Einfamilienhauses ist der Stichtag rund 4.200 € wert: So viel mehr bringt die Einspeisung über 20 Jahre, wenn die Anlage noch 2026 statt 2027 in Betrieb geht.

Wir rechnen mit demselben Musterhaushalt wie im Abschnitt „Lohnt sich Photovoltaik?“ auf unserer Startseite – einem Vier-Personen-Haushalt in Baden-Württemberg:

  • Anlage10 kWp + 10 kWh Batteriespeicher
  • Stromverbrauch4.250 kWh pro Jahr
  • Solarertrag950 kWh/kWp → 9.500 kWh pro Jahr
  • Eigenverbrauch / Einspeisung3.000 kWh / 6.500 kWh
  • Strompreis37,0 ct/kWh (BDEW, Ø 2026, Stand 08/2026)
  • Investitionca. 17.000 € (Marktdaten 2026)
Erlöse und Ersparnis über 20 Jahre (vereinfachte Modellrechnung)
PostenInbetrieb­nahme 2026Inbetrieb­nahme 2027
Einspeisung Jahr 1–3501 €/Jahr338 €/Jahr
Einspeisung Jahr 4–7501 €/Jahrca. 358 €/Jahr
Einspeisung Jahr 8–20501 €/Jahrca. 260 €/Jahr
Einspeise­erlös gesamt≈ 10.010 €≈ 5.820 €
Ersparnis durch Eigen­verbrauch≈ 22.200 €≈ 22.200 €
Nutzen gesamt≈ 32.210 €≈ 28.020 €
Einfache Amorti­sation≈ 10,6 Jahre≈ 12 Jahre

Annahmen 2027: Übergangszahlung 5,2 ct (Jahr 1–3), danach Direktvermarktung mit angenommen 4 ct/kWh netto nach Vermarktungskosten plus 1,5 ct Bonus (Jahr 4–7). Nicht berücksichtigt: Strompreisänderungen, Modulalterung, Betriebs- und Messkosten sowie Abregelungsverluste durch das Einspeiselimit. Der Strompreis enthält den Grundpreis, die Ersparnis je kWh fällt daher etwas geringer aus. Künftige Marktwerte sind unsicher – 4 ct netto ist eher optimistisch angesetzt, der Unterschied zwischen 2026 und 2027 eher konservativ.

Nutzen über 20 Jahre: Inbetriebnahme 2026 vs. 2027

Musterhaushalt mit 10 kWp und Speicher, in Euro

Inbetriebnahme 2026 ≈ 32.210 €
Inbetriebnahme 2027 ≈ 28.020 €
Ersparnis durch EigenverbrauchEinspeiseerlös

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Der Stichtag ist bares Geld wert – hier gut 4.000 €, bei größeren Anlagen entsprechend mehr. Zweitens: Der größte Teil des Nutzens stammt in beiden Fällen aus dem Eigenverbrauch – gut zwei Drittel bei Inbetriebnahme 2026, knapp vier Fünftel bei Inbetriebnahme 2027. Wie die Zahlen für Ihr Dach aussehen, rechnet Ihnen ein Fachbetrieb im kostenlosen SunCheck-Angebotsvergleich individuell durch.

Lohnt sich Photovoltaik ab 2027 überhaupt noch?

Ja – aber anders als bisher. Die Einspeisung wird zum Nebenprodukt; wirtschaftlich entscheidend ist, wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen.

Der Grund ist einfach: Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen, müssen Sie nicht für durchschnittlich 37 ct aus dem Netz kaufen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde bekommen Sie dagegen künftig 5,2 ct oder weniger.

Was eine Kilowattstunde Solarstrom wert ist

in Cent pro kWh

Eigenverbrauch (ersetzter Netzstrom)37,0 ct
Einspeisung, Inbetriebnahme 20267,70 ct
Übergangszahlung ab 20275,2 ct
Marktwert Solar (Ø 2025)≈ 4,5 ct

Quellen: BDEW-Strompreisanalyse 08/2026 (Ø 2026, Haushalt 3.500 kWh), DGS, Regierungsentwurf Drs. 21/7867.

Diese Hebel machen eine Anlage auch ohne feste Vergütung wirtschaftlich:

  • Batteriespeicher: Er erhöht den Autarkiegrad – also den Anteil Ihres Verbrauchs, den Sie mit eigenem Solarstrom decken – typischerweise von rund 30 % auf 60 bis 80 % und nimmt Mittagsspitzen auf, die wegen des 50-Prozent-Limits sonst verloren gingen. Mehr dazu in unseren Antworten zur Frage „Brauche ich einen Batteriespeicher?“.
  • Wärmepumpe und E-Auto: Große Verbraucher, die sich tagsüber mit Solarstrom versorgen lassen, steigern den Eigenverbrauch am stärksten.
  • Energiemanagement und dynamische Tarife: Seit 2025 müssen Stromversorger Haushalten mit intelligentem Messsystem dynamische Tarife anbieten. Ein Energiemanager verschiebt Verbräuche automatisch in günstige Stunden.
  • Ausrichtung: Ost-West-Anlagen verteilen die Erzeugung über den Tag. Das passt gut zum Eigenverbrauch und reduziert Verluste durch das Einspeiselimit.

Außerdem bleibt ein Vorteil unberührt: Für PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden (in der Regel bis 30 kWp) inklusive Speicher gilt weiterhin 0 % Mehrwertsteuer. Welche Faktoren die Wirtschaftlichkeit sonst bestimmen, zeigen wir kompakt im Abschnitt Zahlen & Fakten zur Photovoltaik 2026.

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Stichtag 31.12.2026: Was als Inbetriebnahme zählt

Entscheidend ist nicht das Datum von Vertrag, Lieferung oder Montagebeginn, sondern die Inbetriebnahme im Sinne des EEG (§ 3 Nr. 30 EEG).

Gemeint ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Praktisch heißt das: Die Module sind fest am vorgesehenen Ort montiert und dauerhaft mit dem Wechselrichter verbunden, sodass die Anlage Strom erzeugen kann. Darauf sollten Sie achten:

  • Inbetriebnahmeprotokoll: Ihr Elektrofachbetrieb dokumentiert Datum und Uhrzeit der Inbetriebnahme. Das Protokoll ist Ihr wichtigster Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber.
  • Zählerwechsel: Den neuen Zweirichtungszähler setzt der Netzbetreiber. Nach gängiger Praxis muss das nicht am selben Tag passieren – klären Sie den Ablauf aber vorab mit Fachbetrieb und Netzbetreiber.
  • Marktstammdatenregister: Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Viele Fachbetriebe übernehmen das – rechtlich verantwortlich bleibt aber der Anlagenbetreiber.
  • Speicher später nachrüsten: Verzögert sich die Lieferung des Speichers, kann die PV-Anlage trotzdem rechtzeitig in Betrieb gehen. Das Inbetriebnahmedatum der Solaranlage ändert sich durch einen später installierten Speicher nicht.
Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie Ihr Netzbetreiber die Inbetriebnahme im Einzelfall handhabt, sollte Ihr Fachbetrieb vor Vertragsabschluss klären.

Ihr Zeitplan: So schaffen Sie die Inbetriebnahme noch 2026

Rund drei Monate klingen nach viel – im Solarhandwerk vor dem Jahreswechsel sind sie es nicht. Wer den Stichtag erreichen will, sollte möglichst noch im Oktober beauftragen.

Branchenbeobachter rechnen bis zum Jahresende mit deutlich mehr Anfragen, weil viele Hausbesitzer den Stichtag noch erreichen wollen. Handwerkstermine können entsprechend knapp werden. Realistisch sieht der Weg so aus:

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  2. Oktober

    Vor-Ort-Termin und Planung

    Dach, Zählerschrank, Speichergröße und Ausrichtung werden geprüft. Klären Sie hier, ob der Betrieb die Inbetriebnahme vor dem Stichtag zusagen kann.

  3. Oktober / November

    Auftrag und Netzanmeldung

    Der Fachbetrieb stellt das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber und bestellt Module, Wechselrichter und Speicher.

  4. November / Anfang Dezember

    Montage

    Auf dem Dach ist die Anlage meist in zwei bis drei Werktagen installiert – so wie im SunCheck-Ablauf in drei Schritten beschrieben.

  5. Spätestens Mitte Dezember

    Inbetriebnahme mit Protokoll

    Planen Sie Puffer für Frost, Schnee, Sturm und die Feiertage ein. Die letzten Dezembertage sind im Handwerk traditionell dünn besetzt.

  6. Bis einen Monat danach

    Registrierung und Anmeldung

    Eintrag im Marktstammdatenregister und Fertigmeldung beim Netzbetreiber – beides übernimmt in der Regel der vermittelte Fachbetrieb für Sie.

Checkliste: 7 Fragen, die Sie Ihrem Anbieter jetzt stellen sollten

Kurz vor einem Stichtag ist nicht nur der Preis pro kWp entscheidend, sondern vor allem der verbindlich zugesagte Termin.

  • Können Sie die Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2026 schriftlich im Vertrag zusagen?
  • Sind Module, Wechselrichter und Speicher bereits verfügbar – oder wie lang ist die Lieferzeit?
  • Wer stellt das Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber, und wann?
  • Was passiert, wenn der Termin nicht gehalten wird – gibt es einen Preisnachlass oder ein Rücktrittsrecht?
  • Ist der Speicher auf meinen Verbrauch und auf ein mögliches 50-Prozent-Einspeiselimit ausgelegt?
  • Ist die Anlage für Smart Meter, Steuerbox und ein Energiemanagement vorbereitet?
  • Übernehmen Sie Inbetriebnahmeprotokoll, Netzanmeldung und Registrierung im Marktstammdatenregister?

Diese Punkte können Sie im Beratungsgespräch mit dem vermittelten Fachbetrieb direkt klären. Warum ein Vergleich über SunCheck Zeit und Geld spart, lesen Sie auf unserer Startseite – und wer lieber vorab mit einem Menschen sprechen möchte, findet dort auch die persönliche Beratung vor Ort oder am Telefon.

Wer ist von der Reform nicht betroffen?

Bestehende Anlagen, alle Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 und Balkonkraftwerke bis 2 kW sind von den neuen Vergütungsregeln nicht betroffen.

  • Bestehende Anlagen: Sie behalten ihre Vergütung für die gesamte Förderdauer. Beachten Sie aber: Der Entwurf senkt die Schwelle für den Pflichteinbau intelligenter Messsysteme auf Anlagen über 2 kW – das kann auch bestehende Anlagen betreffen.
  • Inbetriebnahme bis 31.12.2026: Es gilt das bisherige Recht mit fester Vergütung über 20 Jahre.
  • Balkonkraftwerke: Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind vom 50-Prozent-Limit ausgenommen. Anspruch auf die Übergangszahlung haben sie nicht.
  • Mehrwertsteuer: Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG ist nicht Teil der Novelle und gilt weiter.

Warten oder jetzt kaufen? Eine ehrliche Einordnung

Wer den Stichtag realistisch erreichen kann, sollte jetzt handeln. Wer ihn nicht mehr schafft, sollte trotzdem nicht unter Zeitdruck einen schlechten Vertrag unterschreiben.

Die Preise für Module und Speicher sind in den vergangenen Jahren stark gefallen. Laut Marktdaten auf Basis von Fraunhofer ISE lagen typische Einfamilienhaus-Anlagen im Frühjahr 2026 bei rund 1.100 bis 1.400 € pro kWp (5–10 kWp) – eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher kostet damit rund 17.000 €. Welche Spannen je nach Anlagengröße realistisch sind und welche Nebenkosten oft fehlen, zeigt unser Beitrag Photovoltaik-Kosten 2026. Auf weiter sinkende Preise zu spekulieren, lohnt sich kaum, wenn dafür wie im Rechenbeispiel rund 4.000 € an Einspeiseerlösen verloren gehen.

Umgekehrt gilt: Wenn Ihr Projekt den 31. Dezember nicht mehr erreichen kann – etwa weil das Dach zuerst saniert werden muss –, ist das kein Grund, auf Photovoltaik zu verzichten. Dann legen Sie die Anlage konsequent auf Eigenverbrauch aus, planen einen Speicher ein und prüfen eine Ost-West-Belegung. Die Rechnung kann auch 2027 aufgehen – nur mit etwas längerer Amortisationszeit. Wie andere Hausbesitzer das umgesetzt haben, zeigen unsere Referenzen aus Stuttgart, Böblingen, Mannheim und Frankfurt.

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung 2027

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Für neue Anlagen ja – so sieht es der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle vor (Kabinettsbeschluss 29.07.2026, erste Lesung im Bundestag am 24.09.2026, Anhörung am 05.10.2026). Ab dem 1. Januar 2027 soll es für neue PV-Dachanlagen keine feste 20-jährige Einspeisevergütung mehr geben, sondern nur noch eine befristete Übergangszahlung und danach die Direktvermarktung. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; Details können sich im Bundestag noch ändern.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Für Anlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung bei Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kWp und 6,66 ct/kWh für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 ct/kWh bis 10 kWp und 10,24 ct/kWh für den Anlagenteil zwischen 10 und 40 kWp. Der Satz gilt für 20 Jahre zuzüglich des restlichen Inbetriebnahmejahres.

Verliere ich als Betreiber einer bestehenden Anlage meine Vergütung?

Nein. Für bestehende Anlagen gilt Bestandsschutz: Sie erhalten die Vergütung, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme galt, für die gesamte Förderdauer weiter. Das gilt auch für Anlagen, die noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb genommen werden.

Was zählt für den Stichtag 31.12.2026 als Inbetriebnahme?

Maßgeblich ist die Inbetriebnahme im Sinne von § 3 Nr. 30 EEG: die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Die Anlage muss dafür fest am vorgesehenen Ort montiert und dauerhaft mit dem Wechselrichter installiert sein. Der Elektrofachbetrieb dokumentiert Datum und Uhrzeit im Inbetriebnahmeprotokoll. Vertragsdatum oder Lieferung der Module reichen nicht aus.

Was ist die Übergangszahlung ab 2027?

Laut Regierungsentwurf erhalten neue Anlagen für höchstens 36 Monate eine Übergangszahlung vom Netzbetreiber. Sie liegt 1 ct unter dem einheitlichen anzulegenden Wert von 6,2 ct, also bei 5,2 ct/kWh für Anlagen, die bis Ende Juli 2027 in Betrieb gehen. Berechtigt sind 2027 Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW und 2029 bis 2030 nur noch Anlagen unter 7 kW. Der Bundesrat fordert eine längere und höhere Übergangszahlung; die endgültige Ausgestaltung beschließt der Bundestag.

Was bedeutet Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen?

Nach Ende der Übergangszahlung verkauft ein Direktvermarkter den eingespeisten Strom an der Börse; Sie erhalten den Marktwert abzüglich einer Vermarktungsgebühr. Für Anlagen unter 25 kW sieht der Entwurf einen Bonus von 1,5 ct/kWh für maximal 48 Monate vor. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Marktwert für Solarstrom lag 2025 bei rund 4,5 ct/kWh.

Gilt die EEG-Novelle auch für Balkonkraftwerke?

Steckersolargeräte mit bis zu 2 kW Modulleistung und bis zu 800 VA Wechselrichterleistung sind vom geplanten 50-Prozent-Einspeiselimit ausgenommen. Eine Übergangszahlung erhalten sie ebenfalls nicht. Für Balkonkraftwerke ändert sich damit praktisch nichts.

Lohnt sich ein Batteriespeicher nach der EEG-Novelle mehr?

In den meisten Fällen ja. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für durchschnittlich rund 37 ct (BDEW, Ø 2026), eine eingespeiste bringt ab 2027 nur noch 5,2 ct oder weniger. Ein Speicher erhöht den Autarkiegrad typischerweise von rund 30 Prozent auf 60 bis 80 Prozent und fängt Mittagsspitzen auf, die wegen des 50-Prozent-Limits sonst verloren gingen.

Bleibt es bei 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Solaranlagen?

Ja. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden (bei bis zu 30 kWp wird das vermutet) – einschließlich Batteriespeicher – ist nicht Teil der EEG-Novelle und gilt unverändert weiter.

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Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant (1. Lesung, 24.09.2026)
  2. Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/7867
  3. pv magazine: EEG-Novelle – Bundesrat fordert umfangreiche Änderungen (25.09.2026)
  4. Deutscher Bundestag: Anhörung zum EEG 2027 im Ausschuss für Wirtschaft und Energie (05.10.2026)
  5. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gesetzesvorhaben EEG-Novelle
  6. DGS: Arbeitshilfe EEG-Vergütungssätze ab 01.08.2026 (PDF)
  7. BDEW: Strompreisanalyse August 2026 (PDF)
  8. ADVANT Beiten: Kabinettsentwurf EEG 2027 – was Anlagenbetreiber von PV-Dachanlagen jetzt wissen müssen
  9. pv magazine: Das EEG 2027 verändert den Photovoltaik-Markt – aber anders als viele befürchten (24.08.2026)
  10. EEG § 51a: Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen
  11. pv magazine: Keine Angst vor dem Solarspitzengesetz (22.12.2025)
  12. Solaranlagen-Ratgeber: EEG-Novelle – die neuen Übergangsregeln
  13. Solaranlagen-Ratgeber: Was Sachverständige im Bundestag für kleine PV-Anlagen fordern (06.10.2026)
  14. ZfK: Energiegesetze-Ticker – welches Vorhaben wie weit ist
  15. 42watt: Photovoltaik-Kosten 2026 (auf Basis von Fraunhofer-ISE-Daten)

Redaktion SunCheckSunCheck vergleicht kostenlos Angebote geprüfter Photovoltaik-Fachbetriebe und hat bereits über 500 Projekte vermittelt. Unsere Beiträge stützen sich auf Primärquellen wie Bundestag, Bundesrat und Bundesministerien und werden bei Gesetzesänderungen aktualisiert.

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